Balkonkraftwerke – wie kommt die Sonne in meine Steckdose
Trotz des unbeständigen Wetters wagten sich am vergangenen Sonntag einige Menschen vor die Tür und an den Kappelberg, einen Regenschirm in Griffweite. Doch dieser wurde nicht gebraucht, denn es blieb trocken.
Sehr zur Freude von Jan Durchdewald von den SWF und der Immobilienwirtin Petra Hübner, sowie der Organisatoren des walk & talk, dem SV Fellbach und dem NABU Fellbach. Sogar die Sonne ließ sich blicken, passend zum Thema. Ging es doch um die sogenannten Balkonkraftwerke.
Gleich zu Beginn wurde der Fokus auf Mietshäuser gelegt, welche einem Eigentümer gehören, privat, genossenschaftlich oder einer Firma. Hier hat der Gesetzgeber seit Oktober 2024 über den § 554 BGB für Mieter einen Rechtsanspruch auf ein steckerfertiges Solargerät geschaffen. Doch was bedeutet das in der Praxis? Kann man sich im nächsten Baumarkt ein solches Solargerät kaufen und am Balkon befestigen?
Nun, ganz so einfach ist es nicht. Zunächst muss man als Mieter die Zustimmung des Vermieters einholen. Am besten in einem persönlichen Gespräch, zumindest jedoch mit einem netten Anschreiben. Der Vermieter hat nun die Möglichkeit Auflagen zu definieren. Beispielsweise nach CE-Zertifizierung und VDE-Normen. Ferner darf der Aufstellwinkel mit Rücksicht auf die Nachbarn sowie der äußeren Gestalt des Hauses definiert werden. Und die Art der Befestigung, sowie falls erforderlich, notwendige Wanddurchführungen.
Ist dies erfolgt, kann der Mieter zur Tat schreiten und selbst installieren, sofern der Vermieter keine Fachfirma vorschreibt. Balkonkraftwerke sind grundsätzlich so konzipiert, dass man dies auch als Laie vornehmen kann. Vorausgesetzt man hat zwei geschickte Hände, technisches Verständnis und die gebotene Sorgfalt.
Gleiches gilt im Prinzip auch für Wohnungseigentümergemeinschaften. Allerdings mit dem zusätzlichen Schritt einer Beschlussfassung in einer Eigentümerversammlung. Hierzu reicht es aus, dass man als Eigentümer einer Wohnung einen Beschlussantrag stellt. Im Regelfall formlos. Der Verwalter hat die meist passende Beschlussvorlagen, die man sich anfordern und mit den Miteigentümern schon mal anschauen kann und sollte. Wichtig: Die Eigentümer bestimmen, wie die Balkonkraftwerke installiert werden. Daher ist gute Vorbereitung sinnvoll.
Die Eigentümer haben im Übrigen ebenfalls seit Oktober 2024 einen gesetzlichen Anspruch auf ein steckerfertiges Solargerät, da dies als sogenannte privilegierte Maßnahme unter § 20 im WEG-Gesetz aufgenommen wurde. Dieser Anspruch ist einklagbar, meist mit hoher Erfolgsaussicht.
Sind die formalen Voraussetzungen geschaffen, geht es nun an die Umsetzung. Jan Durchdewald rät zu technisch abgestimmten Montage-Sets, die neben den maximal vier Solarmodulen auch den Wechselrichter und die Befestigungstechnik enthalten. Bei etwas handwerklichem Geschick ist kein Elektriker oder Dachdecker notwendig, es sei denn der Vermieter oder die Eigentümergemeinschaft fordert dies.
Da die Preise für Solarmodule stark nachgegeben haben, bekommt man fertige Sets bereits für rund 350,- €. Wenn man sich zusätzlich einen Stromspeicher zulegen möchte, so schlägt dieser mit rd. 800,- € zu Buche. Dieser Speicher sollte in der Nähe des Balkonkraftwerkes aufgestellt werden, gerne auch innerhalb der Wohnung. Die Speicher sind sehr leise.
Eine Modernisierung des wohnungseigenen Stromkreises ist in der Regel nicht notwendig. Lediglich der Stromzähler muss meist getauscht werden. Dies erfolgt auf dem Stadtgebiet Fellbach automatisch. Und zwar mit der verpflichtenden Anmeldung des Balkonkraftwerkes im Marktstammdatenregister. Die SWF rufen sich die Daten eigeninitiativ ab und melden sich zum Zählerwechsel beim Wohnungsbesitzer.
Wichtig ist zudem die Meldung an die private Haftpflichtversicherung, da man als Errichter und Besitzer eines Balkonkraftwerkes Verantwortung für den sicheren Betrieb desselben trägt. Dies betrifft auch die Sicherung vor Abstürzen und bei Wind und Wetter.
Ist nun alles erledigt, steht der Stromernte nichts mehr im Wege. Und je besser die Module nach Osten, Süden und Westen hin ausgerichtet sind und Sonne einfangen, desto mehr kann man diesen Strom nutzen. Faustformel: Scheint die Sonne, läuft die Spülmaschine.
Erfahrungsgemäß werden ca. 70 % des selbsterzeugten Stromes auch selbst genutzt. Der Rest wandert gegen derzeit 0,07 € ins Netz, er geht also nicht verloren.
Und so rechnet sich ein Balkonkraftwerk meist schon nach 3 – 5 Jahren. Durch die aktuelle Förderung der Stadt Fellbach in Höhe von 100,- € sogar noch etwas früher.
Wertvolle links
https://www.stadtwerke-fellbach.de/balkonkraftwerk
https://solar.htw-berlin.de/rechner/stecker-solar-simulator/
https://www.ra-kotz.de/balkonkraftwerke-und-das-mietrecht-was-hat-sich-2024-geaendert.htm
https://www.ingenieur.de/technik/fachbereiche/energie/balkonkraftwerk-wann-es-sich-lohnt-und-was-sie-dringend-beachten-muessen/
https://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/balkonkraftwerk-das-gilt-fuer-weg-vermieter_258_626800.html
https://www.haufe.de/immobilien/wirtschaft-politik/balkonkraftwerk-rechtsfaelle-fuer-mieter-und-vermieter_84342_603696.html
https://www.funk-gruppe.de/de/themen-blog/versicherungs-management/balkonkraftwerke